Arbeitsgemeinschaft Kultur Lilienthal
Gründung | Am 26.Juni 1975 trafen sich Vertreter
des Heimatvereins Lilienthal, des Heimatvereins Seebergen, des
Gesangvereins Trupe- Lilienthal, des Gemischten Chors Moorende, des
Akkordeonclubs Seebergen, der Dorfgemeinschaft Klostermoor mit Speeldeel
Klostermoor sowie der Heimatbühne Worphausen zu einer Sitzung mit der
Zielsetzung, eine Arbeitsgemeinschaft Kultur in Lilienthal ins Leben zu
rufen. Diese Sitzung wurde von dem damaligen Lilienthaler Gemeindedirektor
Wilhelm Otten geleitet. Nach ausgiebiger Diskussion kam es einstimmig zur Gründung einer Arbeitsgemeinschaft (AG) der kulturellen Vereinigungen. Im Laufe der Zeit sind aus den anfänglich acht Gründungsvereinigungen mittlerweile 21 geworden. |
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Aufgaben und Ziele | Nach der Gründung wurden in den folgenden Sitzungen die Aufgaben und Ziele der AG definiert, beschlossen und in einer Satzung festgeschrieben. Im Laufe der Jahren hat es immer wieder zeitgemäße Anpassungen gegeben, so dass heute die Ziele und Ausgaben in der Satzung im § 2 wie folgt definiert sind: | ||||||||||||||||||||
Zweck der Arbeitsgemeinschaft ist
die Förderung von Kunst und Kultur in der Gemeinde Lilienthal und mit der
Gemeinde Lilienthal unter der besonderen Zielsetzung einer
Interessenvertretung seiner Mitgliedsvereinigungen, ohne jedoch die
Selbständigkeit, Eigenart und Unabhängigkeit der einzelnen Vereinigungen
zu berühren
Dabei erfolgt die Umsetzung des Satzungszwecks u.a. durch.
Die Hauptaufgabe bestand und besteht für die AG darin, die von der Gemeinde bereitgestellten Fördergelder in eigener Verantwortung nach einem bestimmten Schlüssel und durch gemeinsamen Beschluss aller Vereinigungen an die Vereinigungen zu verteilen. |
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1. Vorsitzende |
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derzeitiger Vorstand |
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Internet- Team |
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Mitglied in der AG | Mitglied in der AG können juristische Personen
und nichtrechtsfähige Personenvereinigungen mit kultureller Zielsetzung
werden. Sie müssen ihren Sitz in der Gemeinde Lilienthal haben und eine
mindestens zweijährige Tätigkeit nachweisen können.
Fördernde Mitglieder können natürliche und juristische Personen werden, die der AG ohne feste Beitragspflicht Geld-, Sachzuwendungen oder unentgeltliche Dienstleistungen erbringen Die Aufnahme eines Mitglieds setzt dessen schriftlichen Antrag voraus. |
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